Leitbild
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HAUSORDNUNG der HLW Bad Ischl
- Das Schulgebäude wird ausschließlich durch den Haupteingang und die Garderobe und durch den Eingang zwischen Hauptgebäude und Margarethenhof betreten und verlassen.
- Aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen und um die Böden nicht zu stark zu verschmutzen, besteht Hausschuhpflicht.
- Die Schulparkplätze dürfen nicht von Schülerinnen/Schülern benutzt werden.
- In Freistunden darf der übrige Schulbetrieb nicht gestört werden.
- Sämtliche Unterrichtsräume und ihre Einrichtungen dürfen nicht verunreinigt oder beschädigt werden (z. B. durch Kaugummi, Beschreiben der Bänke, ...). Mit Schadenersatz ist zu rechnen.
- Nach Unterrichtsschluss sind die Klassenzimmer ordentlich zu hinterlassen (Sessel auf die Tische, Fenster schließen, Licht abschalten).
- Gutes Benehmen und Höflichkeit erleichtern das Zusammenleben.
- Das Sitzen und Liegen auf Fußböden und Stiegen ist gesundheitsgefährdend und daher nicht gestattet.
- Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten nicht in die Schule mitgenommen werden bzw. sind diese in den versperrbaren Kästen in den Garderoben zu deponieren.
- Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
- In den Klassenräumen und während des Unterrichts ist der störende Gebrauch von Mobiltelefonen für Lehrerinnen/Lehrer und Schülerinnen/Schüler verboten.
(Festgelegt in der Sitzung des Schulgemeinschaftsausschusses am 4. April 2013)
Diese Hausordnung dient dazu, das Zusammenleben und -arbeiten in der Schulgemeinschaft zu erleichtern. Die Schülerinnen und Schüler werden dringend gebeten, sich daran zu halten.